Erwartungen: tragfähige Geschäftsorganisation (MaRisk), klare Verantwortlichkeiten, wirksame Kontrollen, Dokumentation; IT-Anforderungen nach BAIT; Auslagerungssteuerung; Modellrisikomanagement inklusive Validierung, Backtesting, Monitoring; angemessene Kundeninformation. Wer Kreditprozesse automatisiert oder Scoring-Entscheidungen vorbereitet, muss jederzeit erklären können, wie Ergebnisse entstehen, welche Daten verwendet werden und welche Grenzen gelten, damit Kontrollfunktionen, Abschlussprüfer und Aufsicht jederzeit nachvollziehen, prüfen und eingreifen können.
Der EU AI Act klassifiziert Systeme nach Risiko. Bonitätsbewertungen und Kreditwürdigkeitsprüfungen für natürliche Personen gelten regelmäßig als Hochrisiko, mit strikten Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung, Transparenz, Genauigkeit, Robustheit und menschlicher Aufsicht. Für KMU-bezogene Produkte ist besondere Sorgfalt nötig, weil Mischfälle auftreten: etwa wenn Unternehmer privat haften oder Datenquellen Verbraucherinformationen enthalten. Eine frühe Klassifizierung spart Kosten, verkürzt Audits und verhindert teure Nacharbeiten in späten Projektphasen.
Nationale Aufsichtspraxis und die europäische KI-Verordnung ergänzen sich: Governance-Anforderungen aus MaRisk und BAIT stützen die Pflichten zu Transparenz, Logging und Überwachung. Umgekehrt bringt der EU AI Act präzisere Kriterien für Datengovernance und Lifecycle-Kontrollen. Entscheidend ist ein integriertes Kontrolldesign, das Informationssicherheit, Compliance, Datenschutz und Risiko zusammenführt, statt parallele Silos zu betreiben. So entstehen eindeutige Verantwortlichkeiten, weniger Prüfungsaufwand und belastbare Evidenz gegenüber internen und externen Prüfinstanzen.
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